Cannabis-Freigrenze bei Lagerung an verschiedenen Orten

| Strafrecht

KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

An verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorge- haltene Cannabismengen sind zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Frei- grenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 – 1 StR 276/24 – LG Baden-Baden

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