GVG § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2
Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten nicht; § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG steht dem nicht entgegen.
BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - StB 54/24
GVG § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2
Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten nicht; § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG steht dem nicht entgegen.
BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - StB 54/24