Grenzen der Funktionsträgerimmunität bei Geheimdienstlicher Agententätigkeit

| Strafrecht

GVG § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2

Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten nicht; § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG steht dem nicht entgegen.

BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - StB 54/24

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