Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr zur Bewertung der Tätigkeit einer Sekretärin des Kommandanten im KZ Stutthof als Beihilfe zum Mord diverse Aussagen getroffen. Der unten beigefügte Link führt zu einer Übersicht über die Entscheidungen und auch Pressemitteilungen zum Fall. Als Lektüre wird insbesondere auf das Urteil vom 20.08.2024 zum Aktenzeichen 5 StR 326/23 verwiesen.