KG, Urt. v. 30.09.2024 – 2 ORs 14/24
Leitsatz des Gerichts: Die Veröffentlichung eines Fotos, auf welchem eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar ist, welche mittig die Abbildung eines sogenannten Hakenkreuzes trägt, im Zusammenhang mit Kritik an den Corona-Maßnahmen erfüllt den Tatbestand des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB.