Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht / Fachanwalt für Strafrecht
Steht der Verdacht einer Sexualstraftat, (versuchten) Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder sexuellen Missbrauchs im Raum, vertreten wir Sie professionell vor Gericht durch unseren Fachanwalt für Strafrecht.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und ist mit den üblichen Verfahrens- und Denkweisen in diesem Rahmen vertraut. Unser Anwalt Herr Reinhard Röthig ist Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und Ihr Ansprechpartner und Fachanwalt.
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
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Im Folgenden und auf weiteren Seiten haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Sexualstrafrecht für Sie zusammengetragen.
Anwendungsgebiete des Sexualstrafrechts...
- sexueller Missbrauch
- sexuelle Nötigung
- (versuchte) Vergewaltigung
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- Verbreitung, Erwerb oder Besitz von kinderpornographischen Schriften
Informationen zum Sexualstrafrecht
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger sind Anwendungsgebiete des Sexualstrafrechts (§174 bis 183 StGB).
Weiterhin steht der Besitz, die Verbreitung und der Erwerb von Kinderpornographie nach §184b StGB unter Strafe. Es gilt als strafbare Handlung, wenn Dateien auf einem Speichermedium wie USB-Stick oder Festplatte gespeichert sind. Schon der Download solcher Dateien erfüllt den Tatbestand des "Sich-Verschaffens".
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